Zwangsversteigerungen oder Notverkauf von Immobilien
Dazu gehört natürlich auch der Verkauf von Immobilien und Gründstücken.Zuständig für die Umsetzung dieser Zwangsversteigerungen ist in der Regel das zuständige Amtsgericht vor Ort.
Der Preis richtet sich nach Angebot und Nachfrage.Er wird bestimmt durch das Bieten der Interessenten.Das Gericht legt die Termine für diese Versteigerungen fest und publiziert diese
im Bundesanzeiger, als Aushang in zuständigen Amtsgericht, in der Tagespresse und auch über das Internet.
Amtsgericht Köln
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